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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Ferienwohnungen Haus zur Linde, Cochem

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Ferienwohnungen Haus zur Linde, Cochem

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Sobald eine Ferienwohnung durch den Mieter bestellt und durch das Haus zur Linde (Vermieter) zugesagt ist, gilt ein Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen.

Die Bestellung sowie die Zusage kann telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail rechtsverbindlich erfolgen.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

Alle Preisangaben verstehen sich in Euro.

Die veröffentlichten Apartmentpreise verstehen sich als Inklusiv-Preise (Endreinigung, Energie, Wäsche- und Handtuchpaket, Mehrwertsteuer, …).

Wir empfehlen einen Abschluss einer Reiserücktritts- und Abbruchversicherung.

Stornierungsgebühren bei Vertragsrücktritt durch den Mieter

Bis 30 Tage vor Anreisedatum ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, oder Nichtanreisen werden mit 90% des Preises der gesamten Buchung berechnet.

Bei vorzeitiger Abreise wird der gesamte vereinbarte Preis für den gebuchten Aufenthalt fällig.

Wenn uns eine Weitervermietung möglich ist, entstehen Ihnen für den weitervermieteten Zeitraum keinerlei Kosten!

Zahlungen sind in bar oder per ec-Karte (mit PIN) möglich.

Das gebuchte Apartment steht Ihnen am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie später als 18:00 Uhr anreisen, bitten wir Sie, uns Bescheid zu geben, damit wir den Check-In organisieren können.
Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 9:30 Uhr zur Verfügung.

Für selbst verschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber dem Vermieter.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Zahlungsort ist für beide Seiten Cochem.

Es gilt deutsches Recht.

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden.

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die entsprechende Ausführung des BGB/HGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: Januar 2024, Haus zur Linde, Cochem

Änderungen vorbehalten!

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